Elternstimmen

"In der Beratung hat mir besonders geholfen..."

"... dass ich als Person ernst genommen wurde. Meine Gefühle und Gedanken waren wichtig. Ich wurde das erste Mal gefragt, wie es mir dabei geht. Dass ich als Mensch ernst genommen wurde."

"... das Gefühl, verstanden zu werden; dass jemand Zeit hat, zuzuhören und auch Hinweise auf Verhaltensweisen und deren Auswirkungen gibt."

"... dass ich keine Schuldzuweisungen bekommen habe."

"... dass das Problem im Zusammenhang mit der ganzen Familiensituation gesehen wurde."

"... die hilfreiche Unterstützung und Aufdeckung von anderen quälenden Problemen, die nicht der Grund waren, weshalb die Beratungsstelle aufgesucht wurde."

"...die Beratung zu den aktuellen Problemen und nicht nur Vergangenheitsbewältigung."


Was ist Beratung?

Beratung heißt nicht Rezept, Belehrung, sondern gemeinsam nach Lösungen suchen.

Wer wird beraten?

  • Eltern mit Kindern im Schulalter (unabhängig von der Religionszugehörigkeit oder Nationalität)
  • Eltern auch ohne die Kinder, wenn diese nicht mitkommen wollen oder Eltern, die erst für sich etwas klären wollen
  • ein Elternteil, auch wenn der Partner keine Beratung möchte
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Mit welchen Fragen kann ich kommen?

  • Mit allen schulischen Problemen (z.B. Lern-und Leistungsschwierigkeiten, Prüfungsängsten, Schuleignung, Schullaufbahn),
  • mit Erziehungsfragen
  • mit zwischenmenschlichen Konflikten in und außerhalb der Familie

Wie wird gearbeitet?

Die Beratung findet mit einzelnen Kindern und Jugendlichen, den Eltern, der ganzen Familie oder auch in Gruppen für Kinder und Jugendliche oder für Eltern statt. In den Artikeln „Kinder erleben Trennung und Scheidung der Eltern" und „Elternkurs Pubertät - Problem oder Chance?" zeigen wir exemplarisch, wie diese Gruppenarbeit aussehen kann. Der Fachartikel „Harry Potter - ein psychologischer Entwicklungsroman" gibt interessante Hinweise zum Verständnis von Kinder- und Jugendliteratur. Gedanken "Über das Lernen" regen Sie möglicherweise zum Nachdenken an

Die Mitarbeiter/innen stehen unter Schweigepflicht und brauchen deshalb, wenn sie mit anderen Stellen (z.B. Ärzten, Schulen, Ämtern) über Ihre Angelegenheiten sprechen wollen, eine Entbindung von der Schweigepflicht. Die Beratung nehmen Sie freiwillig in Anspruch. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben junge Menschen das Recht, "in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung" gefördert zu werden. Die Eltern haben das Recht, bei der Erziehung beraten und unterstützt zu werden. Durch unsere fachkundige Hilfe wollen wir zur Erfüllung des Auftrages beitragen.