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Elternstimmen

"In
der Beratung hat mir besonders geholfen..."
"...
dass ich als Person ernst genommen wurde. Meine Gefühle und Gedanken
waren wichtig. Ich wurde das erste Mal gefragt, wie es mir dabei
geht. Dass ich als Mensch ernst genommen wurde."
"...
das Gefühl, verstanden zu werden; dass jemand Zeit hat, zuzuhören
und auch Hinweise auf Verhaltensweisen und deren Auswirkungen gibt."
"...
dass ich keine Schuldzuweisungen bekommen habe."
"...
dass das Problem im Zusammenhang mit der ganzen Familiensituation
gesehen wurde."
"...
die hilfreiche Unterstützung und Aufdeckung von anderen quälenden
Problemen, die nicht der Grund waren, weshalb die Beratungsstelle
aufgesucht wurde."
"...die
Beratung zu den aktuellen Problemen und nicht nur Vergangenheitsbewältigung."
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Was
ist Beratung?
Beratung
heißt nicht Rezept, Belehrung, sondern gemeinsam nach Lösungen suchen.
Wer
wird beraten?
- Eltern
mit Kindern im Schulalter (unabhängig von der Religionszugehörigkeit
oder Nationalität)
- Eltern
auch ohne die Kinder, wenn diese nicht mitkommen wollen oder Eltern,
die erst für sich etwas klären wollen
- ein
Elternteil, auch wenn der Partner keine Beratung möchte
- Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene
Mit
welchen Fragen kann ich kommen?
- Mit
allen schulischen Problemen (z.B. Lern-und Leistungsschwierigkeiten,
Prüfungsängsten, Schuleignung, Schullaufbahn),
- mit
Erziehungsfragen
- mit
zwischenmenschlichen Konflikten in und außerhalb der Familie
Wie
wird gearbeitet?
Die
Beratung findet mit einzelnen Kindern und Jugendlichen, den Eltern, der
ganzen Familie oder auch in Gruppen
für Kinder und Jugendliche oder für Eltern statt. In den Artikeln „Kinder
erleben Trennung und Scheidung der Eltern" und „Elternkurs
Pubertät - Problem oder Chance?" zeigen wir exemplarisch, wie diese
Gruppenarbeit aussehen kann. Der Fachartikel „Harry
Potter - ein psychologischer Entwicklungsroman" gibt interessante
Hinweise zum Verständnis von Kinder- und Jugendliteratur. Gedanken "Über
das Lernen" regen Sie möglicherweise zum Nachdenken an
Die
Mitarbeiter/innen stehen unter Schweigepflicht und brauchen deshalb, wenn
sie mit anderen Stellen (z.B. Ärzten, Schulen, Ämtern) über Ihre Angelegenheiten
sprechen wollen, eine Entbindung von der Schweigepflicht. Die Beratung
nehmen Sie freiwillig in Anspruch. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) haben junge Menschen das Recht, "in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung" gefördert zu werden. Die Eltern haben das Recht, bei der
Erziehung beraten und unterstützt zu werden. Durch unsere fachkundige
Hilfe wollen wir zur Erfüllung des Auftrages beitragen.
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